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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Purolex Betriebshygiene & Gastroservice GmbH

1. Geltungsbereich

Allen von uns erstellten Angeboten, Auftragsbestätigungen sowie Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind ausgeschlossen. Sie gelten nur, wenn wir sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich bestätigen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. 
2.2 Mündliche Erklärungen oder Zusagen unserer Mitarbeiter bleiben bis zu deren schriftlichen Bestätigungen durch uns unverbindlich.

 

3. Preise

Erfolgt die Ausführung einer Bestellung ohne Preisvereinbarung, haben wir das Recht, die Preise nach der jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preisliste zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu berechnen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Preisirrtümer vorbehalten.

 

4. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen fällig. Ausnahmen sind speziell vereinbarte Sonderkonditionen. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn wir darüber verfügen können. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Mahnspesen in der Höhe von € 6,00 (Zahlungserinnerung) / € 15,00 (1. Mahnung/letzte Mahnung) zu berechnen. Nach erfolglosem Mahnlauf sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde zu ersetzen hat. In weiterer Folge werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet.

 

5. Lieferzeit

5.1 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese mit dem Besteller schriftlich vereinbart worden sind.
5.2 Ist die Nichteinhaltung von vereinbarten Fristen oder Terminen auf den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen und von uns nicht zu vertreten sind, verlängern sich diese angemessen, mindestens um die Dauer der Behinderung oder Unterbrechung. Dies gilt auch in Fällen höherer Gewalt sowie bei Streik, Aussperrung und behördlichen Anordnungen. Besteht ein Hindernis auf die Dauer eines Zeitraums von mehr als 3 Monaten, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Zu Teillieferungen oder Teilleistungen sind wir berechtigt, soweit diese für den Besteller nicht unzumutbar sind.

 

6. Lieferung

Die Lieferung Ihrer PUROLEX Produkte erfolgt mit Zustellung durch einen von uns auszuwählenden Frachtführer auf einem Transportweg unserer Wahl. Ab einem Netto-Warenwert von € 150,- liefern wir frei Haus. Liegt Ihre Bestellung darunter, beträgt Ihr Versandkostenanteil lediglich € 8,- (alle Angaben sind Nettoangaben). Die Verpackungskosten trägt generell die Firma PUROLEX.

In besonderen Fällen, wenn der Besteller einen Versendungskauf vornimmt oder die Lieferungen selbst abholt oder abholen lässt, geht die Gefahr mit Übernahme durch die Transportperson auf ihn über.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder ein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

8. Mängelrüge, Mängelrechte

8.1 Der Besteller ist verpflichtet, Lieferungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und uns hierbei festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung, anzuzeigen.
8.2 Ist die Mängelrüge berechtigt, leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl, durch Beseitigung des Mangels oder mangelfreie Ersatzlieferung. Der Besteller hat uns hierfür eine Frist von mindestens 10 Tagen, gerechnet ab Mängelanzeige, einzuräumen. Nur dann, wenn wir der Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist nachgekommen sind, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

9. Gewährleistung

Produkteigenschaften des Kauf- oder Liefergegenstandes gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde. Gewährleistungsberechtigende Mängel sind nur solche, die zum Übergabezeitpunkt vorliegen. Ist unser Produkt mit einem gewährleistungsberechtigenden Mangel behaftet, so ist uns zunächst Gelegenheit zur Mängelbehebung innerhalb angemessener Frist, allenfalls durch Austausch des Produktes, zu gewähren. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und der sonstigen Maßnahmen dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. So nicht zwingendes Recht entgegensteht oder keine anderslautende Vereinbarung besteht, sind Schadensersatzansprüche gegen uns, sofern uns kein grob schuldhaftes Verhalten durch den Vertragspartner nachgewiesen werden kann, ausgeschlossen. Die Frist zur Geltendmachung von gewährleistungsberechtigten Mängeln oder berechtigten Ersatzansprüchen aller Art beträgt, so kein Verbrauchergeschäft vorliegt, 6 Monate ab Produktlieferung. Für Mängel, die auf fehlerhafte, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, auf Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, auf Missachtung allfälliger Montage und/oder Bedienungsvorschriften, auf Überbeanspruchung des Produktes oder auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.

 

10. Werbeaussagen/Werbeauftritt

Die Werbeauftritte bezüglich „Reparaturservice Gastronomiegeräte“ nach außen hin (Homepage, Telefonansage, Zeitungsartikel, Transparente, Visitenkarten, Werbeauftritt allgemein) beziehen sich ausschließlich auf die von Purolex verkauften Gastronomiegeräte.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz bzw. die jeweilige Produktionsstätte oder das jeweilige Abgangslager.

 

12. Datenschutz

Der Vertragspartner ist einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsverbindung bekannt werdenden personen- oder gesellschaftsbezogenen Daten in unseren EDV-Anlagen gespeichert und automatisch verarbeitet werden.